Titelstreit in der Wirtschaftspsychologie

Die deutsche Hochschullandschaft zeichnet sich durch eine enorme Vielfalt aus, die unter anderem auch zahlreiche sogenannte Bindestrich-Studiengänge, wie zum Beispiel Wirtschaftspsychologie, bereithält. Diese kombinieren zwei Wissenschaften zu einem neuen Fach. Dass dies nicht nur Vorteile bietet, sondern auch mit einigen Problemen einhergehen kann, zeigt sich anhand des Beispiels der Wirtschaftspsychologie. Gegenwärtig existiert hier ein regelrechter Titelstreit, der die Qualifikation von Wirtschaftspsychologen infrage stellt.

Fehlende psychologische Vorkenntnisse bei Wirtschaftspsychologen

Nicht selten wird die Wirtschaftspsychologie als berufsbegleitender Studiengang angeboten und richtet sich vor allem an Menschen aus dem betriebswirtschaftlichen Umfeld, die sich psychologisches Fachwissen mit direktem Bezug zur Wirtschaft aneignen möchten. An zahlreichen Hochschulen werden Interessenten fündig und können den Anbietern zufolge von vielversprechenden Perspektiven profitieren. Wie auf „spiegel.de“ zu lesen ist, sehen Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., kurz BDP, die Sache weitaus kritischer. Demnach dürften sich ausschließlich Menschen, die ein mindestens vierjähriges Psychologiestudium abgeschlossen haben, als Psychologen bezeichnen, was auch für Wirtschaftspsychologen gelte. In der Praxis verfügen diese aber oftmals lediglich über den Master in Wirtschaftspsychologie und haben den Bachelor beispielsweise in BWL erworben. Die Fernhochschulen sehen darin kein Problem und machen oftmals keinerlei Vorschriften hinsichtlich der Vorbildung angehender Master-Studenten. Auch die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie Andrea Abele-Brehm übt laut „spiegel.de“ Kritik an diesem Vorgehen und bemängelt Master-Studiengänge, die keine psychologischen Vorkenntnisse voraussetzen. Ein Bachelor in Psychologie könnte die wissenschaftlichen Grundlagen vermitteln, während der Master anschließend der Spezialisierung dient. So warnt sie, dass Wirtschaftspsychologen ohne psychologischen Bachelor die grundlegende Kompetenz fehle, um als Psychologe tätig werden zu können. Auch der BDP vertritt diese Ansicht und sieht hier einen klassischen Fall unlauteren Wettbewerbs. Unlängst reichte der Berufsverband aus diesem Grund eine Wettbewerbsklage gegen einen Anbieter ein, der Fernkurse zum Organisationspsychologen und Betriebspsychologen offeriert. Das Gericht gab dem BDP recht. In einem weiteren Fall hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. gegen einen Professor Klage eingereicht und erhebt darin den Vorwurf der Irreführung über seine Befähigung.

Der überaus gefragte Master-Studiengang Wirtschaftspsychologie sorgt somit gegenwärtig für einen Titelstreit, in dem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Studieninteressenten müssen sich dies unbedingt vor Augen führen, insbesondere wenn sie über keinen grundständigen Bachelor-Abschluss in Psychologie verfügen. Auch wenn die zumeist privaten Hochschulen damit werben, dass man als Wirtschaftspsychologe Karriere machen kann, sollte man mit dieser Bezeichnung vorsichtig sein, um keine Klage zu riskieren, weil die eigene Qualifikation Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird.

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